Seit 1. September 2023 gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz revDSG. Mehr erfahren

Artikel 91 – Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

(1) Wendet eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung oder Gemeinschaft in einem Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung umfassende Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung an, so dürfen diese Regeln weiter angewandt werden, sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.

(2) Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die gemäß Absatz 1 umfassende Datenschutzregeln anwenden, unterliegen der Aufsicht durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die spezifischer Art sein kann, sofern sie die in Kapitel VI niedergelegten Bedingungen erfüllt.

10 % RABATT

IM MÄRZ

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023
Vorname*
Nachname*
E-Mail*
Telefon
Unternehmen*
Land*
Nachricht*
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023

Wie ist Ihr Feedback?

Ihre Meinung ist uns wichtig, um unser Angebot stetig weiter zu verbessern.

Was hat Ihnen gefallen? Was würden Sie verbessern? Teilen Sie uns mit was Sie denken und bekommen Sie einen Rabatt-Code auf ausgewählte Produkte.

E-Mail*
Ihr Feedback*
Mit Klick auf "Absenden" erteile ich die Einwilligung in die Verarbeitung meiner Angaben nach Art. 6 Abs 1. lit a) DSGVO. Ihre Daten werden im Rahmen des Feedbackprozesses für maximal 1 Monat gespeichert. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Abgabe von Verbesserungs-Feedback".