Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Eine wichtige Regelung betrifft die Bestellung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO, wenn ein Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet.
Warum ist ein EU-Vertreter notwendig?
Ein EU-Vertreter fungiert als Ansprechpartner für die Datenschutzbehörden in der EU und sorgt dafür, dass das Unternehmen die Vorgaben der DSGVO einhält. Ohne einen solchen Vertreter kann das Unternehmen mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Wie finde ich den passenden EU-Vertreter?
Der EU-Vertreter muss in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig sein und über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz verfügen. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die als EU-Vertreter agieren können.
Was muss ich beachten?
Das Unternehmen bleibt weiterhin für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich und muss dem Vertreter alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Auch bei einem Wechsel des Vertreters muss dies den Datenschutzbehörden gemeldet werden.