Wie geht es jetzt weiter?

Datenschutzbeschwerde erhalten

Sie haben eine interne Beschwerde von einem Kunden erhalten und dieser droht, die Behörde zu involvieren?

Ein abgelehnter Bewerber hat eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde eingelegt und Sie müssen nun innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme an die Behörde abgeben?

Verantwortliche Stellen haben nach der DSGVO eine Mitwirkungspflicht und müssen der Datenschutzaufsichtsbehörde auf Anfrage alle Informationen bereitstellen, die die Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Ein Ignorieren der Aufforderung zur Stellungnahme der Behörde löst das Probleme daher nicht.

Aus diesem Grund ist der professionelle Umgang mit Datenschutzbeschwerden im Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung, um sich vor Bußgeldern und vor weiteren Anfragen und Überprüfungen der Behörde zu schützen.

Datenschutzbeschwerde

  • Datenschutzbeschwerde

    Betroffene Personen haben das Recht eine Beschwerde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Betroffene können die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes einbringen. 

    Datenschutzaufsichtsbehörden steht es zu, Geldstrafen bei Verstößen gegen die DSGVO zu verhängen.

  • Schadenersatzforderungen

    Neben dem Beschwerderecht können Betroffene auch Schadenersatz über den zivilgerichtlichen Rechtsweg einklagen, wenn ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

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