Die Bereitstellung der Datenschutzhinweise ist in Art. 13 DSGVO verankert.
Datenschutzhinweise dienen dazu, dass Betroffene in einfacher, verständlicher Sprache über die Datenverarbeitungen informiert werden.
Der Klassiker sind die Datenschutzhinweise, auch oft als Datenschutzerklärung bezeichnet, auf Websites und in Online-Shops. Daneben gibt es noch Datenschutzhinweise für unterschiedliche Prozesse in Unternehmen wie im Bewerbungsverfahren, für die Datenverarbeitung von Geschäftspartnern und Beschäftigten.