Mitarbeiter

Zeiterfassung

  • Zeiterfassung

    Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten. Beschäftigte sind daher über die damit verbundenen Datenverarbeitungen zu informieren. Je nach Erfassung der Arbeitszeiten können unterschiedliche Rechtsgrundlagen herangezogen werden. Werden die Arbeitszeiten über biometrische Daten wie den Fingerabdruck erhoben, ergeben sich weitere Fragestellungen, die gelöst und dokumentiert werden müssen. Besteht ein Betriebsrat im Unternehmen, ist auch dieser frühzeitig einzubinden.

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