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Mitarbeiterbefragung

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    Zur Optimierung betrieblicher Prozesse oder zur Erhebung zur Mitarbeiterzufriedenheit wird oft auf Umfragen zurückgegriffen. 

    Es empfiehlt sich, die Umfragen anonym durchzuführen. Bei anonymen Umfragen gelangt die DSGVO nicht zur Anwendung. Werden Umfragen nicht anonym durchgeführt, gelten die Bestimmungen der DSGVO.    

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