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    Die DSGVO findet auf jede Website Anwendung, die nicht ausschließlich der Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten dient. Sobald ein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegt, unterliegt jede Website der DSGVO und ggf. weiterer Datenschutzgesetze wie dem TTDSG in Deutschland.

  • Wie müssen Datenschutzhinweise auf Websites gestaltet werden?

    Die DSGVO schreibt vor, dass die bereitgestellten Datenschutzinformationen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein müssen.

  • Wann braucht es eine Übersetzung der Datenschutzhinweise?

    Um das Ziel der Transparenz zu erreichen, muss die gewählte Sprache an die Zielgruppe des Unternehmens bzw. der Einrichtung angepasst sein. Das trifft insbesondere dann zu, wenn sich die Website an Kinder und Jugendliche richtet. 

    Wird die Website auch in weiteren Sprachen bereitgestellt, sind die Datenschutzhinweise auch in übersetzter Form zur Verfügung zu stellen.  

  • Wo sollen die Datenschutzhinweise auf der Website abgelegt werden?

    Die Datenschutzhinweise wie auch das Impressum müssen einfach auffindbar und klar als solche erkennbar sein. Es empfehlen sich eine eigene Unterseiten mit dem Titel „Impressum“ und „Datenschutz“. Zudem muss das Impressum nach der Rechtsprechung nach maximal 2 Klicks erreichbar sein.

  • Braucht jede Website einen Cookie-Banner?

    Nein. Nur wenn einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen stattfinden, braucht es einen Cookie-Consent-Banner.

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