Verstoß und Strafe

Datenschutzbeschwerde

  • Datenschutzbeschwerde

    Betroffene Personen haben das Recht eine Beschwerde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Betroffene können die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes einbringen. 

    Datenschutzaufsichtsbehörden steht es zu, Geldstrafen bei Verstößen gegen die DSGVO zu verhängen.

  • Schadenersatzforderungen

    Neben dem Beschwerderecht können Betroffene auch Schadenersatz über den zivilgerichtlichen Rechtsweg einklagen, wenn ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

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