Datenschutz: Aktuelles im November 2023

Während die Blätter fallen und der Winter seinen Einzug hält, bleibt die Welt des Datenschutzes in ständiger Bewegung. Mit immer neuen Technologien und sich ständig verändernden Vorschriften kann es eine Herausforderung sein, auf dem Laufenden zu bleiben. Deswegen werfen wir in diesem Blogbeitrag einen Blick auf aktuelle Entwicklungen im Datenschutz im November 2023 und zeigen Ihnen wie essentiell ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten in jedem Unternehmen ist.

Aktuelles: Datenschutz im November 2023

Datenschutzverstöße: Eine teure Lektion für Unternehmen

Ein jüngster Fall in Polen unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen ernst zu nehmen und Prozesse für Datenpannen etabliert zu haben. Ein polnisches Unternehmen meldete erstens eine Datenschutzverletzung nicht innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung und zweitens informierte sie die betroffenen Personen nicht unverzüglich über die Verletzung.

Das Resultat? Eine Geldstrafe von 11.790 PLN, was etwa 2.600 Euro entspricht.

Das ist eine klare Botschaft an Unternehmen in ganz Europa: Datenschutzverstöße ziehen finanzielle Konsequenzen nach sich. So sind sich nicht sicher, ob Sie einen Notfallplan für den Umgang mit Datenpannen in Ihrem Unternehmen bestehen? Erfahren Sie mehr über das SCALELINE Datenschutz Audit.

Der falsche Umgang mit Betroffenenanfragen wird teuer

Ein Unternehmen, das Psychotherapiedienste anbietet, wurde mit einer Verwaltungsstrafe von 1.600 Euro belegt, da es die Rechte eines Kunden auf Einsichtnahme in seine Daten nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte.

Was war davor passiert?

Der Kunde hatte zwischen 2017 und 2019 mehrmals sein Recht auf Auskunft geltend gemacht. Der Kunde erhielt jedoch keine Begründung dafür, warum die Informationen nicht bereitgestellt wurden. Das Unternehmen gab später zu, dass es nicht gemäß den Datenschutzbestimmungen gehandelt hatte, insbesondere nachdem es 2020 von der zuständigen Datenschutzbehörde bereits Anweisungen dazu erhalten hatte. Die Informationen wurden dem Kunden letztlich im April 2021 bereitgestellt. Behördenseitig wurde besonders betont, dass Psychotherapie-Kunden oft in einer verwundbaren Position sind und möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Datenschutzrechte zu überwachen. Das Unternehmen erhielt neben der Geldstrafe auch einen Hinweis auf die unzureichende Umsetzung des Überprüfungsrechts. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verlust von Daten durch einen gestohlenen Dienstlaptop

Ein Dienstlaptop wurde aus einem Dienstwagen entwendet. Dies führte nicht nur zum Verlust des Geräts, sondern auch zur Kompromittierung vertraulicher personenbezogener Daten. Darunter waren sensible Informationen wie Namen, Geburtsdaten, Wohnadressen und die polnischen PESEL-Identifikationsnummern. Die PESEL-Nummer (polnisch: „Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludności“) ist die polnische nationale Identifikationsnummer, die jeder Bürger Polens bei der Geburt erhält und die für das gesamte Leben derselben Person gilt.

Was diesen Fall besonders alarmierend macht, ist nicht nur der Diebstahl selbst, sondern auch die anschließende Untersuchung durch die Datenschutzbehörde. Diese ergab, dass das betroffene Unternehmen nicht die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hatte, um die Sicherheit der auf dem Laptop gespeicherten Daten zu gewährleisten. Das Unternehmen wurde schließlich mit einer Strafe von rund 3.800 € belegt, ein klarer Hinweis darauf, dass Datenschutzverletzungen nicht nur den Ruf eines Unternehmens schädigen, sondern auch finanzielle Konsequenzen haben können.

Unerlaubte Verwendung von E-Mail-Adressen durch Fahrzeugvermieter

Dieser Fall begann mit einer Beschwerde einer Privatperson, die ungewollte Direktwerbung per E-Mail von einem Fahrzeugvermieter erhielt. Statt das Marketingmaterial einfach zu ignorieren oder es als Spam zu markieren, wandte sich die Person an die Datenschutzbehörde. Was darauf folgte, war eine Untersuchung, die ernsthafte Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen aufdeckte.

Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen systematisch E-Mail-Adressen von Personen zu Marketingzwecken verwendete, ohne vorher deren ausdrückliche Einwilligung eingeholt zu haben.

Noch besorgniserregender war die Tatsache, dass die E-Mails weiterhin an Personen gesendet wurden, die bereits Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Daten eingelegt hatten. Ein klarer Verstoß gegen die geltenden Datenschutzvorschriften.

Das Ergebnis? Eine Strafe von 1.000 € für den Fahrzeugvermieter. Auch wenn diese Summe für ein großes Unternehmen vielleicht nicht besonders hoch erscheint, steht hier weit mehr auf dem Spiel als nur Geld. Dieser Fall ist ein eindrückliches Beispiel dafür, warum es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, die Datenschutzbestimmungen ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass sie in allen Geschäftsbereichen eingehalten werden. Es ist nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch des Aufbaus und der Pflege des Vertrauens der Kunden. Darüber hinaus legen Sie einen wichtigen Baustein für Ihre E-Mail-Zustellbarkeit. Wer gegen Datenschutzgesetze verstößt, muss damit rechnen, dass die E-Mails als Spam markiert werden und die Zustellbarkeit sinkt. Wenn Sie jedoch gewährleisten, dass Sie die Datenschutzgesetze einhalten, werden Ihre E-Mails erfolgreich zugestellt werden. Sie wollen solche Fehler vermeiden? Ein E-Mail-Audit von mailculture ©️ ist hier die richtige Wahl.

Nicht zu vergessen: Der Dauerbrenner auf Website

Insbesondere für Website-Betreiber spielt die korrekte Gestaltung der Datenschutzerklärung eine entscheidende Rolle. Die jüngsten Erkenntnisse der Berliner Datenschutzbehörde können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen.

Unterstützung beim Datenschutz? Bleiben Sie nicht nur im November 2023 am Laufenden

Datenschutz und die korrekte Umsetzung der DSGVO sind komplex, insbesondere angesichts der verschiedenen Anforderungen und nationalen Sonderregelungen. Lassen Sie uns reden und Ihren Unterstützungsbedarf klären.

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