Verbessern Sie Ihre Datenschutzerklärung und schützen Sie Ihre Nutzerdaten. Unser Blogbeitrag gibt Ihnen wertvolle Tipps zur rechtssicheren Gestaltung gemäß DSGVO und Transparenzpflichten.

Typische Datenschutzfehler auf Websites: Gestalten Sie Ihre Datenschutzerklärung richtig

In der Ära der digitalen Wirtschaft steht Datenschutz mehr denn je im Fokus. Insbesondere für Website-Betreiber spielt die korrekte Gestaltung der Datenschutzerklärung eine entscheidende Rolle. Die jüngsten Erkenntnisse der Berliner Datenschutzbehörde verdeutlichen, dass es typische Datenschutzfehler auf Websites gibt. Diese können durch die richtige Gestaltung und die Beauftragung von spezialisierten Datenschutzjuristen vermieden werden. In diesem Beitrag beleuchten wir typische Datenschutzfehler auf Websites und zeigen auf, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung rechtssicher und transparent gestalten können.

Was sind die Transparenzpflichten nach Art. 13 DSGVO?

Ein zentraler Aspekt bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung sind die Transparenzpflichten gemäß Art. 13 DSGVO. Diese regeln, welche Informationen Sie den betroffenen Personen bei der Erhebung ihrer Daten zur Verfügung stellen müssen. Dies betrifft unter anderem Angaben zur Identität und den Kontaktdaten des Verantwortlichen, zu den Zwecken der Datenverarbeitung, den Rechtsgrundlagen, den Empfängern der Daten sowie zur Speicherdauer und den Rechten der Betroffenen.

Die Einhaltung dieser Pflichten trägt maßgeblich zur Vertrauensbildung bei Nutzern und Kunden bei. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Ihre Datenschutzerklärung alle erforderlichen Informationen klar und verständlich bereitstellt.

Dies war auch der Zweck der Veröffentlichung der Berliner Datenschutzbehörde, auf welche wir im Folgenden näher eingehen werden:

  • Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und der Verantwortlichen sind gleich oder unvollständig

Die richtige Benennung von Datenschutzbeauftragtem und Verantwortlichem ist von grundlegender Bedeutung. Klare und vollständige Kontaktdaten ermöglichen Nutzern sowie Aufsichtsbehörden einen reibungslosen Kommunikationsfluss und schaffen Vertrauen. Sie sind mit Ihrem aktuellen Datenschutzbeauftragten nicht zufrieden? Prüfen Sie anhand dieser Fragen, ob Sie bereit für einen Wechsel des externen Datenschutzbeauftragten sind.

  • Datenverarbeitungen werden nicht vollständig beschrieben

Eine aussagekräftige Datenschutzerklärung sollte sämtliche Datenverarbeitungen abbilden, anstatt nur exemplarische Beispiele zu nennen. Dies bietet Nutzern eine umfassende Information darüber, wie mit ihren persönlichen Informationen tatsächlich umgegangen wird.

  • Unvollständige oder falsche Zuordnung von Zwecken und Rechtsgrundlagen

Präzise und klare Formulierungen sind essenziell bei der Beschreibung von Verarbeitungszwecken und zugehörigen Rechtsgrundlagen. Dies schafft Transparenz und zeigt, dass Datenschutz ernst genommen wird.

  • Mangelnde Angabe von Auftragsverarbeitern

Die Nennung von Auftragsverarbeitern ist unverzichtbar, um den Datenfluss nachvollziehbar darzustellen. Vermeiden Sie vage Beschreibungen und setzen Sie auf transparente Offenlegung.

  • Fehlende Angabe von Datenexporten und -garantien.

Besonders bei der Nutzung von Cloud-Diensten oder Dienstleistern aus Nicht-EU-Ländern ist die Angabe von Datenexporten und -garantien zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

  • Versteckte Einwilligungen in der Datenschutzerklärung.

Einwilligungen müssen deutlich und verständlich formuliert sein. Vermeiden Sie versteckte Einwilligungen in langen Texten, um Nutzern Klarheit und Sicherheit zu geben.

Fazit

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat typische Fehler in Datenschutzerklärungen auf Websites herausgearbeitet, um Unternehmen aufzuzeigen, wie sie diesen Stolpersteinen entgegenwirken können. Die Beachtung dieser Aspekte ist nicht nur für die datenschutzrechtliche Konformität entscheidend, sondern trägt auch zur Stärkung des Vertrauens der Nutzer bei.

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