Seit 1. September 2023 gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz revDSG. Mehr erfahren

Artikel 48 – Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung personenbezogener Daten verlangt wird, dürfen unbeschadet anderer Gründe für die Übermittlung gemäß diesem Kapitel jedenfalls nur dann anerkannt oder vollstreckbar werden, wenn sie auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Union oder einem Mitgliedstaat gestützt sind.

10 % RABATT

IM MÄRZ

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023
Vorname*
Nachname*
E-Mail*
Telefon
Unternehmen*
Land*
Nachricht*
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023

Wie ist Ihr Feedback?

Ihre Meinung ist uns wichtig, um unser Angebot stetig weiter zu verbessern.

Was hat Ihnen gefallen? Was würden Sie verbessern? Teilen Sie uns mit was Sie denken und bekommen Sie einen Rabatt-Code auf ausgewählte Produkte.

E-Mail*
Ihr Feedback*
Mit Klick auf "Absenden" erteile ich die Einwilligung in die Verarbeitung meiner Angaben nach Art. 6 Abs 1. lit a) DSGVO. Ihre Daten werden im Rahmen des Feedbackprozesses für maximal 1 Monat gespeichert. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Abgabe von Verbesserungs-Feedback".