Seit 1. September 2023 gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz revDSG. Mehr erfahren

Artikel 90 – Geheimhaltungspflichten

(1) Die Mitgliedstaaten können die Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 Buchstaben e und f gegenüber den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeitern, die nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder nach einer von den zuständigen nationalen Stellen erlassenen Verpflichtung dem Berufsgeheimnis oder einer gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unterliegen, regeln, soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen. Diese Vorschriften gelten nur in Bezug auf personenbezogene Daten, die der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter bei einer Tätigkeit erlangt oder erhoben hat, die einer solchen Geheimhaltungspflicht unterliegt.

(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Vorschriften mit, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, und setzt sie unverzüglich von allen weiteren Änderungen dieser Vorschriften in Kenntnis.

10 % RABATT

IM MÄRZ

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023
Vorname*
Nachname*
E-Mail*
Telefon
Unternehmen*
Land*
Nachricht*
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Kontaktanfragen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Anfragen per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular".
1-logo-scaleline-20.02.2023

Wie ist Ihr Feedback?

Ihre Meinung ist uns wichtig, um unser Angebot stetig weiter zu verbessern.

Was hat Ihnen gefallen? Was würden Sie verbessern? Teilen Sie uns mit was Sie denken und bekommen Sie einen Rabatt-Code auf ausgewählte Produkte.

E-Mail*
Ihr Feedback*
Mit Klick auf "Absenden" erteile ich die Einwilligung in die Verarbeitung meiner Angaben nach Art. 6 Abs 1. lit a) DSGVO. Ihre Daten werden im Rahmen des Feedbackprozesses für maximal 1 Monat gespeichert. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Betroffenenrechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter "Abgabe von Verbesserungs-Feedback".