- Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend:
a. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden;
b. die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
a. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden;
b. die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.