6. Kapitel Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
- Art. 33 Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
- Art. 34 Rechtsgrundlagen
- Art. 35 Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
- Art. 36 Bekanntgabe von Personendaten
- 37 Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 38 Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
- Art. 39 Datenbearbeitungen für nicht personenbezogene Zwecke
- Art. 40 Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
- Art. 41 Ansprüche und Verfahren
- Art. 42 Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten