Updates zum Datenschutz: Aktuelle Entwicklungen zum Datenschutz & zur DSGVO im September 2023

Updates zum Datenschutz: Aktuelle Entwicklungen im September 2023

In einer Zeit, in der die digitale Welt unaufhörlich expandiert und unser Alltag zunehmend von Technologie geprägt wird, rückt der Datenschutz mehr denn je in den Fokus. Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes Online-Einkaufserlebnis hinterlässt digitale Spuren, die viel über uns erzählen. Datenschutz ist nicht mehr bloß ein abstraktes Konzept, sondern betrifft direkt unser Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung.

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes werfen jedoch eine wichtige Frage auf: Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie persönliche Daten in dieser vernetzten Ära angemessen schützen? Von wegweisenden rechtlichen Änderungen bis hin zu technologischen Innovationen – dieser Blogbeitrag wirft einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzbereich im DACH-Raum und beleuchtet aktuelle Entwicklungen und Beobachtungen seitens der Datenschutzbehörden.

Egal ob Sie sich bereits aktiv mit Datenschutz befassen oder erst jetzt in das Thema eintauchen – dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die neuesten Trends und Debatten, die unsere digitale Welt prägen.

Google aktualisiert sein Data Processing Agreement

Google nahm per 14. August 2023 eine Aktualisierung seines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (Cloud Data Processing Agreement) vor. Diese Änderung betrifft alle Nutzer von Business Google Diensten. Google setzt damit die Anforderungen des neuen EU-U.S. Data Privacy Frameworks um. Diese Entscheidung folgt der jüngsten Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission.

Erfüllung von Anforderungen an Cookie-Banner

Neben der Ablehnungsoption auf erster Ebene müssen bei Cookie-Consent-Tools auch andere Voraussetzungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllt werden. Eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies muss vorab, freiwillig und informiert durch eine klare Handlung erteilt werden. Hierbei liegt der Fokus auf der richtigen Balance zwischen ausreichender Information und einer nicht überladenen Benutzeroberfläche. Gerade Webseiten mit einer Vielzahl von Diensten stehen vor der Herausforderung, die Nutzer angemessen zu informieren, ohne sie mit zu vielen Informationen zu überfordern.

Trotz der positiven Entwicklung im Webseitenbereich ist der Trend bei Apps bisher weniger deutlich spürbar, so das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in seinem Tätigkeitsbericht. In diesem Zusammenhang plant die Datenschutzkonferenz im kommenden Jahr verstärkt die Prüfung von Apps in Anbetracht der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Sowohl für Webseiten als auch für Apps gelten die Vorgaben des TTDSG und der DSGVO, wobei auch hier eine Einwilligung notwendig ist, wenn auf Endgeräte zugegriffen wird.

Die Herausforderungen bei Apps sind jedoch vielfältig, da viele Zugriffe oft schon vor der Möglichkeit einer Zustimmung über ein Consent-Banner erfolgen. Die Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz bleibt auch hier ein zentrales Anliegen. Eine sinnvolle Strategie könnte darin liegen, möglichst wenige Dienste einzusetzen und so die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Entwicklungen im Bereich Cookie-Banner zeigen, dass Fortschritte erzielt werden und die Branche bestrebt ist, den Datenschutz zu stärken und die Privatsphäre der Nutzer zu respektieren. In einem ständig wandelnden digitalen Umfeld bleibt es wichtig, die Balance zwischen technologischem Fortschritt und Datenschutz im Auge zu behalten.

Klare Identifizierung bei Auskunftsbegehren: Anforderung von zusätzlichen Daten

Eine genaue Identifizierung bei Auskunftsbegehren ist von entscheidender Bedeutung, um die Datenschutzrechte der betroffenen Personen zu wahren. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 Satz 1 DSGVO ist der Verantwortliche verpflichtet, Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Selbst wenn weitere Informationen zur Identifizierung benötigt werden, muss dies innerhalb dieser Frist erfolgen, da die betroffene Person innerhalb dieser Zeit eine Reaktion erwarten kann.

Ein Fall in Bayern verdeutlicht die Wichtigkeit dieser Regelung: Ein ehemaliger Arbeitnehmer bat seinen früheren Arbeitgeber per E-Mail um Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten.

Nach zwei Monaten erhielt er eine Antwort, in der der Arbeitgeber um eine eindeutige Identifizierung bat. Dies geschah aufgrund von Differenzen zwischen den vom Arbeitnehmer mitgeteilten Legitimationsdaten und den vorhandenen Daten des Arbeitgebers. Dabei wurde sogar eine Kopie des Personalausweises angefordert. Jedoch ist laut den Vorgaben des § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes eine solche Forderung unverhältnismäßig.

Die DSGVO betont, dass der Verantwortliche unverzüglich handeln muss, um die Informationen bereitzustellen. Eine ausführliche Identifizierung kann auch durch andere Personalstammdaten wie Geburtsdatum und Adresse erreicht werden, ohne den Datenschutz unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen und zeitgerechten Reaktion auf Auskunftsbegehren, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren und den Datenschutz effektiv zu gewährleisten.

Datenschutz im Homeoffice: Kontrolle von Beschäftigten erlaubt?

Die Überwachung von Beschäftigten im Homeoffice wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, die sorgfältig abgewogen und geprüft werden müssen. Insbesondere die GPS-Überwachung zur Kontrolle der Arbeitsanwesenheit ist hier eine häufige Frage. In einer Stellungnahme der Behörde in Bayern betont sie, dass eine stichprobenartige Kontrolle der Anwesenheit mittels GPS grundsätzlich auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO gerechtfertigt sein kann. Es ist jedoch zu beachten, dass mildere Maßnahmen geprüft werden sollten, um Missbrauch zu vermeiden. Ein Kontrollanruf oder die Abfrage weiterer Personalstammdaten könnten ebenfalls als angemessene Alternativen dienen. Datenschutz bleibt auch im Homeoffice essenziell und wird Unternehmen mit zunehmendem mobilem Arbeiten auch weiterhin beschäftigen.

Unterstützung beim Datenschutz? Wir beraten Sie gerne!

Datenschutz und die korrekte Umsetzung der DSGVO können komplex sein, insbesondere angesichts der verschiedenen Anforderungen und Regelungen. Wenn Sie Fragen zur Identifizierung von betroffenen Personen, zur Gestaltung von Cookie-Bannern oder zu anderen Datenschutzthemen haben, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir sind Ihr Ansprechpartner #1, wenn es darum geht, Datenschutz in eine erfolgsbringende Strategie zu verwandeln.

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