Maßnahmen bei Cyberangriffen

Maßnahmen bei Cyberangriffen – Eine Schritt für Schritt Anleitung

Die digitale Welt hat unser Leben in vielerlei Hinsicht erleichtert, aber sie hat auch neue Gefahren mit sich gebracht. Cyberangriffe sind heute eine allgegenwärtige Bedrohung, und sie werden immer raffinierter und gefährlicher. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit von Nordrhein-Westfalen wird die Dringlichkeit dieser Problematik hervorgehoben. Cyberangriffe sind keine Frage des „ob“, sondern des „wann“. Aus diesem Grund ist es für ein jedes Unternehmen von Bedeutung, Maßnahmen bei Cyberangriffen zu definieren und die Prozesse aufzusetzen.

Die Gefahr aus den Tiefen des Internets

Die Täter hinter Cyberangriffen sind heute gut organisiert und in der Lage, Sicherheitslücken schnell auszunutzen. Sie verwenden immer ausgeklügeltere Methoden, um ihre Ziele zu erreichen, sei es

  • die Verschlüsselung von Systemen,
  • die Androhung der Veröffentlichung sensibler Daten oder
  • der Versand von schädlichen E-Mails.

In den meisten Fällen sind personenbezogene Daten betroffen, was die Situation noch alarmierender macht – und natürlich Ihren Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten. Aus diesem Grund ist es für ein jedes Unternehmen unerlässlich, Maßnahmen bei Cyberangriffen zu definieren.

Schritt für Schritt Anleitung: Maßnahmen bei Cyberangriffen

Im Falle eines Cyberangriffs ist es entscheidend, schnell und effektiv zu handeln. Unternehmen brauchen daher Maßnahmen bei Cyberangriffen, damit die Prozesse eingehalten werden können.

Hier sind die Schritte, die unternommen werden sollten:

1. Maßnahme bei Cyberangriffen: Den Angriff stoppen oder zumindest eingrenzen

Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, welche Systeme betroffen sind, und diese vom Internet sowie vom internen Netzwerk zu isolieren. Dadurch wird verhindert, dass die Angreifer weiterhin Zugriff auf Daten haben oder schädliche Software verbreiten können. Es ist auch wichtig, betroffene Systeme und angeschlossene Geräte zu überprüfen und mögliche „Hintertüren“ zu identifizieren.

Im Falle eines Cyberangriffs sind schnelle und effektive Maßnahmen entscheidend. Das Zentrum für die Analyse von Cyberangriffen (ZAC) der deutschen Polizei bietet Unternehmen wichtige organisatorische und technische Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie hier.

In Österreich ist das Bundeskriminalamt zuständig für die Bekämpfung von Cyberkriminalität und betreibt das Cybercrime-Competence-Center (C4) als nationale Koordinierungsstelle für diese Angelegenheit. Das C4 bietet auch eine Meldestelle an, an die sich Bürger im Verdachtsfall von Internetkriminalität, sowie für Unterstützung und Informationen, wenden können. Wenn Sie jedoch durch eine Straftat geschädigt wurden oder konkrete Hinweise auf einen Täter haben, ist es wichtig zu beachten, dass die Erstattung einer Anzeige derzeit nur in jeder Polizeidienststelle möglich ist und nicht über die Meldestelle für Internetkriminalität. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn eine Cyberversicherung vorhanden ist, sollte diese sofort informiert werden. Die Versicherer entsenden ihr eigenes Notfallteam, um Schäden zu bewerten und bei der Wiederherstellung zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Cyberversicherung kann Unternehmen helfen, die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren.

2. Maßnahme bei Cyberangriffen: Untersuchung des Vorfalls

Eine gründliche Untersuchung des Vorfalls ist unerlässlich. Dabei müssen der Ablauf des Angriffs, die Ursache und der Umfang genau analysiert werden. Es ist besonders wichtig zu ermitteln, ob personenbezogene Daten betroffen sind und in welchem Maße sie gefährdet sind. Hierbei können Fragen wie „Was ist mit den personenbezogenen Daten passiert?“ und „Welche Kategorien von Personen und Daten sind betroffen?“ hilfreich sein.

3. Maßnahme bei Cyberangriffen: Auswirkungen auf die betroffenen Personen bestimmen

Nach der Untersuchung müssen die Risiken für die betroffenen Personen bewertet werden. Dazu gehören Überlegungen zur Eintrittswahrscheinlichkeit und zur Schwere der möglichen Schäden. Dies kann Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, finanzielle Verluste, Rufschädigung und andere negative Folgen für die Betroffenen umfassen.

Die Bewertung sollte auch berücksichtigen, ob die Angreifer die Daten veröffentlicht oder weitergegeben haben und ob sie beabsichtigen, sie für weitere Zwecke zu nutzen.

4. Maßnahme bei Cyberangriffen: Nachteile für die betroffenen Personen abmildern

Um die Auswirkungen des Angriffs auf die betroffenen Personen zu minimieren, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Wiederherstellung von Daten, die Prüfung auf unbefugte Veränderungen, die Wiederherstellung von Diensten und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, um zukünftige Angriffe zu verhindern. Die betroffenen Personen sollten außerdem informiert werden, selbst wenn dies nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine frühzeitige Benachrichtigung ermöglicht es den Betroffenen, sich besser vor möglichen Betrugsversuchen zu schützen.

5. Maßnahme bei Cyberangriffen: Schutzniveau der Systeme anpassen

Schließlich ist es wichtig, das Schutzniveau der Systeme zu erhöhen und sicherzustellen, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, die Verschlüsselung von Daten, die Überwachung des Datenverkehrs, die Implementierung von Authentifizierungsverfahren und vieles mehr. Es ist entscheidend, die Sicherheit der Systeme kontinuierlich zu überwachen und auf neue Bedrohungen vorbereitet zu sein.

Ein ganzheitlicher IT-Sicherheitscheck untersucht sämtliche relevante IT-Sicherheitsaspekte und bietet wertvolle Handlungsempfehlungen zur Schließung von Sicherheitslücken. Dieser Check erweist sich als besonders sinnvoll, wenn er VOR einem Angriff durchgeführt wird, um solche Angriffe proaktiv zu verhindern. In dieser Phase ist die Zusammenarbeit mit externen Experten wie IT-Forensikern wie Markus Stoll ratsam.

DSGVO-Maßnahmen bei Cyberangriffen

Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Daten zu schützen und die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu wahren, auch im Falle von Sicherheitsverletzungen wie Cyberangriffen. Hier sind die wichtigsten Pflichten, die Unternehmen gemäß der DSGVO bei Cyberangriffen und den entsprechenden Maßnahmen erfüllen müssen:

1. Interne Dokumentation

Nach einem Cyberangriff und bei der Umsetzung von Maßnahmen bei Cyberangriffen müssen Unternehmen eine interne Dokumentation erstellen, die eine Vielzahl von Informationen enthält, darunter Angaben zum Verantwortlichen (in der Regel das Unternehmen selbst), eine Beschreibung des Vorfalls, eine chronologische Darstellung der Ereignisse und der getroffenen Maßnahmen, Informationen zu betroffenen Personen und Daten sowie eine Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten dieser Personen.

2. Meldung an die Datenschutzbehörde und unter Umständen Benachrichtigung der betroffenen Personen

Die DSGVO schreibt vor, dass die Meldung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald das Unternehmen Kenntnis von einem Datenschutzverstoß hat. Wenn die Meldung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, muss das Unternehmen die Gründe für die Verzögerung erläutern.

Wenn ein Cyberangriff zusätzlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, müssen Unternehmen die betroffenen Personen unverzüglich über den Vorfall informieren. Die Benachrichtigung sollte in klarer und einfacher Sprache erfolgen und Informationen über den Vorfall, die ergriffenen Maßnahmen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten enthalten.

3. Meldung an Auftragsverarbeiter

Wenn ein Unternehmen einen Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung von Daten beauftragt hat und ein Cyberangriff auftritt, muss das Unternehmen den Auftragsverarbeiter unverzüglich informieren, damit dieser seinerseits geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

Ihr Unternehmen ist selbst Auftragsverarbeiter? Dann müssen Sie die betroffenen Kunden informieren.

Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen und sicherzustellen, dass Unternehmen angemessene Maßnahmen bei Cyberangriffen ergreifen, um Datenverletzungen zu verhindern und zu bewältigen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen die DSGVO mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden können, daher ist die Einhaltung dieser Vorschriften von größter Bedeutung.

Fazit: Maßnahmen bei Cyberangriffen

Cyberangriffe sind eine ernsthafte Bedrohung, die jeden treffen kann. Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und zu wissen, wie man in einem solchen Fall handeln sollte. Die Schritte, die im Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit von Nordrhein-Westfalen dargelegt sind, bieten eine klare Anleitung zur Reaktion auf einen Cyberangriff. Die Sicherheit unserer Daten und die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger sollten immer oberste Priorität haben.

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