3. Kapitel Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
- Art. 24 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
- Art. 23 Konsultation des EDÖB
- Art. 22 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art. 21 Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
- Art. 20 Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
- Art. 19 Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten