#MeToo am Arbeitsplatz - Ein Gastbeitrag von Lisa-Maria Mair von LMa2 Consulting

#MeToo am Arbeitsplatz: Praktische Schritte zur Prävention sexueller Belästigung

Eine „versehentliche“ Berührung oder eine unangebrachte Aussage im Büroalltag. Vielleicht haben Sie solche Situationen selbst erlebt oder bei Kolleg:innen beobachtet. Es ist ein sensibles Thema und es findet leider noch immer statt. Es ist Zeit zu handeln. Jetzt.

Der Artikel „#MeToo am Arbeitsplatz: Praktische Schritte zur Prävention sexueller Belästigung“ bietet Einblicke, welche Folgen #MeToo für Unternehmen hat. Anschließend erfahren Sie, welche Methoden zur Prävention in Unternehmen eingesetzt werden können und welche Rolle der Datenschutz dabei spielt.

#MeToo und die Folgen für Unternehmen

2017 markierte die #MeToo-Bewegung einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung von sexueller Belästigung. Unzählige Meldungen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wurden durch prominente Personen öffentlich in digitalen Medien geteilt. Dadurch wurden viele betroffene Personen ermutigt, ihre eigenen Geschichten von Diskriminierung und Belästigung zu teilen und gegen Täter:innen vorzugehen. Eines wurde klar: Die Bewegung nahm eine rasante Geschwindigkeit an und Unternehmen wurden damit konfrontiert, Präventionsmechanismen zu etablieren. Ein Wegschauen oder unter den Tisch kehren, war und ist nicht mehr möglich. Gut so. Und dennoch benötigt es mehr Aufklärung.

Laut einem Bericht der New York Times vom Donnerstag, 25.04.2024, wurde die Verurteilung des ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinsteins aufgehoben. Durch die Vorwürfe gegen ihn kam damals die #MeToo Bewegung ins Rollen. Betroffene Personen der #MeToo Bewegung sind entsetzt über die Aufhebung des Urteils. Andere befürworten die „Fehler“ im juristischen Verfahren und sind für eine Aufhebung.

Ganz unabhängig von diesen Meinungen und Rechtsauffassungen steht eines fest:

Die #MeToo Bewegung hat das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in die Sichtbarkeit gerückt. Auch wenn es vor Jahrzehnten noch deutlich schwieriger war, Vorfälle zu melden, so gestaltete die Digitalisierung einige Vorteile: Betroffenen Personen ist es nun möglich, anonyme Meldungen abzugeben, sofern entsprechende Meldekanäle in Unternehmen implementiert wurden.

Ein Fehlen dieser internen Prozesse kann zu gravierenden Folgen führen: Betroffene Personen können sich mit ihren Vorfällen an die Öffentlichkeit wenden. Hiermit ist nicht nur die Presse gemeint. Im Zeitalter der Digitalisierung ist es noch einfacher Meldungen öffentlich zu stellen: Betroffene Personen können den Vorfall auf Online-Plattformen für Arbeitgeber:innen-Bewertungen oder in sozialen Netzwerken teilen. Der dadurch entstandene Reputationsschaden für Unternehmen ist enorm und die Aufarbeitung entsprechend zeit- und kostenintensiv. Das lässt sich verhindern, wenn im Vorfeld präventive Maßnahmen getroffen werden.

Bewährte Methoden zur Prävention von #MeToo am Arbeitsplatz

Befasst man sich mit Vorfällen aus der frühen Vergangenheit, ist es erschütternd festzustellen, welche Fälle sich in aktuellen Zeiten nach wie vor ereignen. Betroffene Personen berichten oftmals den Vorfall über längere Zeit nicht gemeldet zu haben, aus Angst vor Stigmatisierung oder möglichen Einbußen in der Karriereplanung. Die noch gegebene Tabuisierung dieses Themas spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Daher ist es wichtig, dass Unternehmen Maßnahmen zur Prävention einführen und Abläufe entwickeln, um Vorfälle zu minimieren bzw. im Meldefall eine neutrale & sachliche Aufarbeitung des Falles gewährleisten können.

Gestaltung der Prozesse: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Prozess in Ihrem Unternehmen implementiert haben, der effektiv UND wirksam ist. Gestalten Sie den Prozess transparent und binden Sie relevante Stellen/Abteilungen mit ein. Im besten Fall haben Sie einen Leitfaden parat, welcher auch bereits Fragen inkludiert, welche von den jeweiligen Abteilungen zu stellen sind. Die Abbildung des Prozesses in einem Flussdiagramm ist empfehlenswert. Keep in mind: Jeder Fall ist anders und jeder Mensch ist anders. Daher sollten mehrere Meldemöglichkeiten zur Auswahl stehen.

Kommunikation: Mitarbeiter:innen sollten darüber Bescheid wissen, an welche Stelle sie sich wenden können, wenn sie selbst betroffen sind oder einen Fall miterlebt haben. Das Thema sollte regelmäßig in unterschiedlichen Kanälen kommuniziert werden.

Vertrauen: Menschen vertrauen Prozessen, wenn sie merken, dass diese eingehalten werden. Schaffen Sie Vertrauen, indem Sie über dieses Thema reden und im Falle einer Meldung den Prozess einhalten. Wird in einem Fall der Prozess nicht eingehalten, kann das zu einem enormen Vertrauensverlust für zukünftige potentielle Hinweisgeber:innen führen.

Trainings: Schulungen sollten regelmäßig erfolgen. Eine jährliche Schulung im Rahmen eines E-Learnings ist beispielsweise zu wenig. Passen Sie die Inhalte auch an die jeweilige Branche und Anstellungsart an. Führungskräfte müssen wissen, wie Sie mit einem Vorfall umgehen, sofern dieser bei ihnen persönlich gemeldet wird. Der korrekte Umgang kann in Einzeltrainings geübt werden. Gute Workshops zeichnen sich dadurch aus, dass mögliche Vorfälle anhand der unternehmensinternen Richtlinien und Prozesse simuliert werden. Nähere Infos finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Evaluierung der Prozesse: Die Prozesse sollten in regelmäßigen Abständen evaluiert werden und an den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Dazu eignen sich auch Prozess-Audits von externen Berater:innen. Nähere Infos finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, muss eine durchgehende vertrauliche Bearbeitung des Falles gewährleistet werden. Je nach Vorfall sind weitere Abteilungen hinzuzuziehen, unter der Berücksichtigung des Need-to-know-Prinzips. Dieses Prinzip besagt, dass die Anzahl an Personen, die über den Vorfall informiert werden, so gering wie möglich gehalten werden muss und nur diejenigen Personen darüber erfahren, die direkt mit der Aufarbeitung in Verbindung stehen.

Informieren Sie die betroffene Person regelmäßig über die nächsten Schritte.

Was jede einzelne Person gegen #MeToo am Arbeitsplatz tun kann

Unabhängig davon, ob es bereits interne Prozesse bei Ihnen im Unternehmen gibt, sollte jede einzelne Person wissen, was sie zu diesem gesellschaftlichen Thema beitragen kann.

Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

  • Öffentliche Stellen kennen, um eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. In Österreich sind das beispielsweise die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
  • Nicht wegschauen, sondern Position beziehen, wenn Sie einen Vorfall als Zeuge / Zeugin miterleben. Dokumentieren Sie den Vorfall.
  • Personen bestärken, die sich Ihnen anvertrauen. Betroffene Personen sind oft unsicher, ob der Vorfall „normal“ ist oder unter sexuelle Belästigung fällt.
  • Über dieses Thema reden. Im Unternehmen und im privaten Umfeld.

Nur gemeinsam können wir dieses Tabu brechen.
Dafür braucht es

  • einen regelmäßigen Dialog, um über dieses Thema aufzuklären
  • Unternehmen die die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz wohl fühlen und täglich ihr Bestes geben.

#MeToo und der Datenschutz

Ergänzung von Elisa Drescher zum Thema Datenschutz:

Bei Compliance-Ermittlungen im Zusammenhang mit #MeToo am Arbeitsplatz müssen auch die Grundsätze der DSGVO sowie Informationspflichten beachtet werden. Während Opfer von sexueller Belästigung die Unterstützung und den Schutz verdienen, müssen auch die Rechte der Beschuldigten respektiert werden, bis eine gründliche Untersuchung abgeschlossen ist. Dies erfordert eine sensible Handhabung von personenbezogenen Daten, um die Privatsphäre und die Reputation aller Beteiligten zu schützen. Die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten ist daher bei diesen sensiblen Prozessen zwingend zu gewährleisten.

Workshop

Sie sind auf der Suche nach effektiven Trainings für Ihre Mitarbeiter:innen und Führungskräfte? Im Rahmen von LMa² Consulting, hält Lisa-Maria Mair Workshops, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden. Der Fokus liegt auf dem Umgang mit Vorfällen sexueller Belästigung. Wie sollten Führungskräfte in solchen Situationen handeln? Welche Schritte sollten gesetzt werden? Diese Fragen werden unter anderem in diesen Workshops beantwortet. Mögliche Vorfälle werden anhand der unternehmensinternen Richtlinien und Prozesse simuliert, angepasst an die Branche und Anstellungsart der Teilnehmer:innen.

Prozess-Audit

Sie haben bereits einen bestehenden Prozess und möchten ihn evaluieren? Mit einem Prozess-Audit von LMa² Consulting bekommen Sie eine Analyse Ihres aktuellen Prozesses, inkl. eines Prüfberichts mit Maßnahmenempfehlungen und einer Risikobewertung.

 

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Über die Autorin

Lisa-Maria Mair, MSc, MBA ist Gründerin von LMa² Consulting, einer Unternehmens- und Organisationsberatung mit Schwerpunkt auf das HSchG und der Gestaltung von sensiblen Prozessen (beispielsweise Whistleblowing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz). Sie unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung einer Speak-up-Kultur und bei Fragestellungen rund um die Bereiche Internal Audit, Diversity & Cross-Cultural-Management.

Lisa-Maria Mair hat langjährige Erfahrung in der Umsetzung der EU-Whistleblowing Richtlinie sowie in der Prozessgestaltung. In ihrer beruflichen Laufbahn führte sie bereits zahlreiche Sonderprüfungen sowie Interviews mit Hinweisgeber:innen und betroffenen Personen durch. Sie ist ehrenamtlich Mitglied der Arbeitsgruppe Whistleblowing bei Transparency International Austria.

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