Das Bild trägt die Überschrift: Durckblick im Datenschutz-Dschungel, Wichtige Fakten für Onlineshop-Betreiber Auf dem Bild ist ein Laptop mit einem Einkaufswagen und die Entwicklung des Umsatzes zu sehen

Durchblick im Datenschutz-Dschungel: Datenschutz für Onlineshop-Betreiber

Datenschutz für Onlineshop-Betreiber – Als Onlineshop-Betreiber müssen Sie sich zwangsläufig im Dickicht des Datenschutz-Dschungels zurechtfinden. Aus unserer Erfahrung führt dieser Part im E-Commerce-Business bei vielen Gründerinnen und Gründern nicht zu Freudensprüngen. Doch keine Sorge, wir von SCALELINE Datenschutz erklären in diesem Beitrag einfach und verständlich die wichtigsten Fakten für Online-Shopbetreiber zum Datenschutz. So behalten Sie den Durch- und Überblick und können Ihren Onlineshop von Anfang an datenschutzkonform aufsetzen – oder step-by-step die Stellschrauben in Richtung DSGVO-Konformität bringen.

Datenschutz und E-Commerce: Was müssen Onlineshop-Betreiber beachten? 

Gerade im E-Commerce-Bereich werden zahlreiche persönliche Daten erhoben und verarbeitet. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es eigentlich? Zunächst einmal ist die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu beachten, die seit Mai 2018 in Kraft ist. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der gesamten EU einheitlich. Wichtig ist zu wissen: Die DSGVO gilt selbst für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU oder im EWR haben. Das beste Beispiel hierfür sind Onlineshops aus der Schweiz oder aus Großbritannien.

Was ist bei der Erhebung von Kundendaten zu beachten? 

Bei der Erhebung von Kundendaten müssen Onlineshop-Betreiber einige wichtige Punkte beachten, um datenschutzkonform zu handeln.

Zunächst ist es wichtig, dass die Daten nur für den jeweiligen Zweck erhoben werden und nicht darüber hinaus verwendet werden dürfen. Das spiegelt den Grundsatz der Zweckbindung nach der DSGVO wider.

Die Kunden müssen außerdem über die Art der Datenverarbeitung informiert werden und unter Umständen zu bestimmten Datenverarbeitungen ihre Einwilligung dazu geben. Hier ist es von erheblicher Bedeutung, dass Onlineshop-Betreiber darauf achten, dass die Einwilligung freiwillig erteilt werden können und jederzeit widerrufbar sind.

Des Weiteren sollten Onlineshop-Betreiber regelmäßig ihre Datenschutzerklärung aktualisieren und auf Veränderungen im Umgang mit Kundendaten hinweisen. Durch eine transparente und verantwortungsvolle Handhabung von Kundendaten können Onlineshop-Betreiber das Vertrauen ihrer Kunden stärken und gleichzeitig den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Ohne dem Risiko von ausufernden Folgekosten im Bereich Datenschutz durch Kundenbeschwerden, Auskunftsersuchen oder gar Beschwerden vor den Behörden.

Auch die Sicherheit der Daten muss gewährleistet sein, indem beispielsweise eine verschlüsselte Übertragung oder Speicherung erfolgt.

Welche Neuerungen gibt es beim Tracking & bei der Webanalyse?

Auch beim Einsatz von Tracking-Tools und Webanalyse-Software gibt es Neuerungen, die Auswirkungen auf den Datenschutz in Ihrem Onlineshop haben. Hierzu sollten Sie auch unbedingt den Blogbeitrag zu Google Analytics 4 lesen.

Bei der Nutzung von (webseitenübergreifenden) Tracking-Tools und Webanalyse-Diensten gilt es, die Rechte der Nutzer zu respektieren und eine Einwilligung einzuholen. In diesem Zusammenhang gab es seit Inkrafttreten der DSGVO eine Vielzahl an Urteilen, die hier beachtet werden müssen. Für deutsche Unternehmen mit einem Onlineshop gilt es zusätzlich zur DSGVO noch das Telekommunikations-Telemediendatenschutzgesetz, kurz TTDSG, zu beachten.

Darauf haben europäische Unternehmen sehr lange gewartet: Das neue Data Privacy Framework für die USA ist seit Juli 2023 in Kraft. Das ist ein sog. Angemessenheitsbeschluss. Ein Angemessenheitsbeschluss ermöglicht es Unternehmen, dass sie personenbezogene Daten ohne weitere Maßnahmen wie Standardvertragsklauseln übermitteln können. Das betrifft Dienstleister und ihre Tools wie Wix, Webflow und Shopify. Diese müssen gemäß dem neuen Framework bewertet werden.

Die Veränderungen in der Rechtsprechung führt dazu, dass Datenschutzerklärung in Onlineshops immer auf dem neuesten Stand sein müssen. Nur so können Onlineshop-Betreiber sicherstellen, dass sie sich erfolgreich durch das Dickicht im Datenschutz-Dschungel bewegen. 

Wie kann ich DSGVO-konform mit Kunden kommunizieren? 

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, DSGVO-konform mit Kunden zu kommunizieren – sei es per WhatsApp oder durch gezielte Newsletter an Bestandskunden.

Wenn Sie als Onlineshop-Betreiber kommunizieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dabei die Vorgaben der DSGVO einhalten. Neben der DSGVO gilt es jedoch noch wettbewerbsrechtliche Normen zu beachten. So ist die werbliche Ansprache im B2C-Bereich ohne vorherige Einwilligung nicht erlaubt. Als Grundvoraussetzung für die werbliche Ansprache von Kunden im B2C-Bereich ist die Einholung einer dokumentierten Einwilligung. Nur so kann jederzeit der Nachweis erbracht werden, dass Sie Ihre Kunden gesetzeskonform ansprechen. Eine wichtige Grundlage dafür ist es, dass Sie Ihre Kunden darüber informieren, welche Daten Sie erheben und wie Sie diese nutzen werden. Dies erfolgt üblicherweise über eine Datenschutzerklärung in Ihrem Onlineshop. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Erklärung leicht verständlich und umfassend ist. Auf das Double-Opt-In-Verfahren darf hier keinesfalls vergessen werden. Doch es gibt auch Ausnahmen vom strengen Einwilligungserfordernis. Dazu unterhalb gleich nähere Ausführungen.

a) Wie gelingt die Kommunikation per WhatsApp?

Um erfolgreich einen Onlineshop zu betreiben, ist es nicht nur wichtig, ein gutes Produktangebot zu haben, sondern auch eine effektive Kommunikation mit Kunden aufzubauen. Retention Marketing beginnt, wenn die Neukundenakquise abgeschlossen ist und die erste Bestellung erfolgreich getätigt wurde. Der primäre „Retention Marketing Kanal“ aller Onlineshops ist Email. Sobald dieser erschöpft ist, oder ein gewisses Umsatz- oder KPI-Plateau erreicht wurde, macht es Sinn, sich mit zusätzlichen Kommunikationskanälen auseinanderzusetzen, um die Kundenbindung zu stärken und die Zielgruppe verlässlich und DSGVO-konform zu erreichen. WhatsApp hat sich in den letzten Jahren als eine der beliebtesten Messaging-Apps etabliert und bietet somit eine ideale Möglichkeit für die direkte Kommunikation mit Kunden.

Doch wie gelingt die Kommunikation per WhatsApp datenschutzkonform?

Hier sollten Onlineshop-Betreiber darauf achten, dass sie nur die notwendigen Daten von Kunden erheben und diese auch nur für den jeweiligen Zweck nutzen. Zudem sollten keine sensiblen Daten wie Passwörter oder Bankdaten über WhatsApp ausgetauscht werden.  Durch klare Informationen und Transparenz im Umgang mit Kundendaten können Onlineshop-Betreiber das Vertrauen ihrer Kunden stärken und eine erfolgreiche Kommunikation über WhatsApp aufbauen.

Weiters empfehlen wir ein Double-Optin in der „Willkommensautomatisierung“ nach der Leadgenerierung. Das sieht in der Praxis so aus, dass ein Chatbot den Lead abfragt, ob er denn wirklich per WhatsApp in Kontakt mit dem Unternehmen treten möchte.

Wir können an dieser Stelle die österreichische Lösung chatarmin.com uneingeschränkt empfehlen.

b) Newsletter: Was ist das Bestandskundenprivileg?

Ein Newsletter ist für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil in der Kundenkommunikation. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus und wie können Kunden gesetzeskonform mit Newslettern versorgt werden? Hier kommt das Bestandskundenprivileg ins Spiel. Das Bestandskundenprivileg ist eine Ausnahmeregelung und erlaubt es Unternehmen, an ihre Kunden E-Mail-Werbung zu verschicken. Hierfür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.

Wichtig ist auch, dass sich die gesetzlichen Voraussetzungen zum Versand von E-Mails im Rahmen des Bestandskundenprivileg in Deutschland und Österreich unterscheiden. Für die Nutzung des Bestandskundenprivileg ist die individuelle Beratung unterverzichtbar. Denn es muss ein Prozess geschaffen werden, welche die Kunden über die Datenverarbeitung informiert und auch das Thema Analyse von Öffnung- und Klickraten spielt hier eine entscheidende Rolle, die in diesem Beitrag nicht pauschal beantwortet werden kann.

c) Warenkorbabbruchmail – ist das DSGVO-konform möglich?

Ein weiteres wichtiges Thema für Onlineshop-Betreiber ist die Warenkorbabbruchmail oder Warenkorb-Abbrecher E-Mail. Diese E-Mail wird automatisch an Kunden verschickt, die den Bestellvorgang abbrechen, bevor sie ihre Bestellung abschließen. Die Frage ist jedoch: Ist das DSGVO-konform möglich?

Hier muss differenziert werden: Handelt es sich um einen bereits bestehenden Kunden und wurde das Bestandskundenprivileg richtig umgesetzt, kann diesen ein E-Mail geschickt werden.

Handelt es sich bei dem Warenkorbabbrecher um einen Neukunden oder einen Kunden, der über einen Gastzugang bestellt, wird es komplexer. Denn dann braucht es für den Versand der Warenkorbabbruchmail eine Einwilligung des Betroffenen. Auch hier empfiehlt sich das Double-Opt-In-Verfahren verpflichtend einzuführen, um weitergehende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für Datenschutz suchen, sind Sie bei Datenschutz SCALELINE an der richtigen Adresse: Wir kreieren rechtssichere Lösungen für unsere Kunden und haben dabei die Wirtschaftlichkeit und die aktuelle Rechtsprechung aus Europa immer im Blick. Hier können Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch buchen.

Wie können Sie Ihren Shop auf dem neusten Stand halten? 

Um Ihren Onlineshop auf dem neusten Stand zu halten, sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Datenschutzregelungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Identifizierte Schwachstellen führen dazu, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. So wird das Risko von Datenschutzvorfällen und Beschwerden gesenkt.

Darüber hinaus sollten auch technische Sicherheitsvorkehrungen wie Firewalls oder Verschlüsselungstechnologien immer auf den neusten Stand sein, um Datenmissbrauch oder -verlust vorzubeugen. Auch ein regelmäßiges Update von eingesetzter Software und Plugins ist wichtig, um potenzielle Sicherheitslücken zu schließen.

Schließlich empfiehlt es sich auch, Schulungen für Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz anzubieten, um das Bewusstsein für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schärfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Onlineshop DSGVO-konform bleibt und Kundenbedürfnisse nach Datensicherheit erfüllt werden.

Fazit: Datenschutz für Onlineshop-Betreiber

Gerade im innovationsfreudigen Bereich im des E-Commerce gilt es in so gut wie allen Prozessen die DSGVO zu beachten. Dies führt dazu, dass der Datenschutz im Bereich E-Commerce eine tragende Säule des Unternehmenswachstums sein muss, um langfristig und nachhaltig ein wettbewerbsfähiges Unternehmen aufzubauen. Dazu empfiehlt es sich, wenn die internen Kapazitäten oder das Know-How für Datenschutz nicht vorhanden sind, unbedingt die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder Beratungsangebote zum Datenschutz in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Onlineshop-Betreiber in puncto Datenschutz einiges beachten müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und es ist wichtig, die Erhebung von Kundendaten sowie das Tracking und die Webanalyse DSGVO-konform zu gestalten. Auch die Kommunikation mit Kunden sollte im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen stehen. Hierbei gibt es einige zwingende Punkte zu beachten, beispielsweise bei der Nutzung von WhatsApp oder dem Versand von Newsletter-Mails.

Doch es lohnt sich, diese Hürden zu nehmen und den eigenen Shop auf dem neusten Datenschutz-Stand zu halten. Denn nur so können Onlineshop-Betreiber Vertrauen bei ihren Kunden aufbauen und langfristig erfolgreich sein.

 

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