Kapitel 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- § 62 – Auftragsverarbeitung
- § 63 – Gemeinsam Verantwortliche
- § 64 – Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 65 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
- § 66 – Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 67 – Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 68 – Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
- § 69 – Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
- § 70 – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 71 – Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 72 – Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
- § 73 – Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 74 – Verfahren bei Übermittlungen
- § 75 – Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 76 – Protokollierung
- § 77 – Vertrauliche Meldung von Verstößen