Beschäftigtendatenschutz: Umsetzung in Deutschland & Österreich
Beschäftigtendatenschutz in Deutschland Der deutsche Gesetzgeber hat von einer Öffnungsklausel in der DSGVO Gebrauch gemacht. Diese Klauseln erlauben es nämlich den Mitgliedsstaaten, dass diese in bestimmten Bereichen nationale Regelungen treffen können. Der deutsche Gesetzgeber erließ eine gesonderte Regelung zum Beschäftigtendatenschutz. Nämlich § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Der österreichische Gesetzgeber hat keine gesonderten Regelungen zum Datenschutz für …
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