𝗦𝗽𝗮𝗿𝗳ü𝗰𝗵𝘀𝗲 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁: 𝗗𝗶𝗲
Zumindest sofern Du eigenen Newsletter aussendest oder Du Deinen Kund:innen bei der technischen Einrichtung unterstützt.
Was ist das Double-Opt-In-Verfahren?
Das Double-Opt-In-Verfahren ist gerade beim E-Mail-Marketing wichtig. Du kennst das bestimmt: Bei der Anmeldung in eine E-Mail-Liste erhälst Du vor der „richtigen“ Eintragung noch eine E-Mail zugeschickt. Darin befindet sich ein Link. Erst nachdem Du auf diesen geklickt hast, bist du final in die E-Mail-Liste eingetragen.
Warum muss das Double-Opt-In-Verfahren bei Newslettern beachtet werden?
Die zwei Klicks dienen dazu, dass Du tatsächlich nachweisen kannst, dass sich jemand in deine E-Mail-Liste eingetragen hast. Dadurch soll vermieden werden, dass jemand unfreiwillig auf deiner Liste landet bzw. dass Schindluder mit fremden E-Mail-Adressen getrieben wird. E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten. Die Regelungen für die werbliche Ansprache per E-Mail stammen nicht aus der DSGVO selbst, sondern aus einer Richtlinie aus 2022. Mehr dazu hier:
DSGVO-konform werben: Newsletter – Data Protection | SCALELINE (dataprotection-scaleline.com)
Newsletter: Abbestellfunktion – Data Protection | SCALELINE (dataprotection-scaleline.com)
Merke: Die Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens dient einzig und alleine dafür, dass dein potentieller Subscriber sagt:
„Ja, ich will in deinen Newsletter!“
In dem Mail zur Einholung des doppelten OK darf KEINE Werbung enthalten sein.
𝗡𝗼-𝗚𝗼𝘀 𝗶𝗺 𝗗𝗢𝗜-𝗠𝗮𝗶𝗹 𝗹𝗮𝘂𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 ⚖
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