Auch in der DSGVO muss das Unternehmen dafür geradestehen, wenn es seinen Pflichten aus der DSGVO nicht nachkommt.
❓Wer kann denn alles eine „verantwortliche Stelle“ im Sinne der DSGVO sein?
Verantwortliche sind
➡juristische Personen,
➡Behörden,
➡ Einrichtungen und
➡andere Stellen wie Vereine, Einzelunternehmer, unter bestimmten Fällen auch Privatpersonen, wenn das Haushaltsprivileg keine Anwendung findet.
Wesensmerkmale der verantwortlichen Stellen:
Entscheidung über
💡 Zwecke ➡ Wozu/Zu welchem Zweck werden Daten verarbeitet?
&
💡Mittel ➡ Wie werden Daten verarbeitet?
der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Es bleibt spannend. Neben dem Verantwortlichen gibt es nämlich auch gemeinsame Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen auf unserem Blog Data.PROtector.