𝗡𝗲𝗲𝗲, 𝘀𝗰𝗵𝗼𝗻 𝘄𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 𝗳𝘂𝗻𝗸𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗧𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝗸 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁. 𝗨𝗻𝗱 𝗽𝗿𝗼𝗺𝗽𝘁 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗧-𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗮𝗻𝗴𝗲𝗿𝘂𝗳𝗲𝗻 …
Oft werde ich von unseren Mandanten gefragt, ob sie mit ihren IT-Servicedienstleistern auch an den Datenschutz denken müssen. Gerade bei Fernwartungen und Fehleranalysen sollte hier schon genauer hingeschaut werden.
Denn ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist erforderlich bei
▶Fehleranalysen,
▶Remote-Zugriffen oder
▶Support-Arbeiten
Warum❓ Im Rahmen der beauftragten Tätigkeit besteht zumindest die Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten der Beschäftigten des Auftraggebers oder auf dessen Kundendaten.
❗❗ Kein AV-Vertrag bei rein technischen Wartungen an der Infrastruktur.
Hast du mit Deinen Kund:innen bzw. Deinem IT-Dienstleister schon den #Datenschutz geklärt?