🧭 Ein Grundsatz ist kein Wegweiser, sondern ein Kompass.
Die Kompassnadel leitet uns den Weg. Der Kompass hilft uns bei der Orientierung. Der Kompass zeigt uns die Richtung.
Auch die 9 Grundsätze der DSGVO dienen uns Anwender:innen als Wegweiser und Auslegungshilfen.
Aus SCALELINE-Sicht ist es fundamental, die Grundsätze zu verinnerlichen. Auch um die DSGVO final durchdringen und anwenden zu können.
Heute starten wir mit den ersten 3️⃣ Grundsätzen. Morgen und übermorgen folgen die weiteren. Stay tuned!
1️⃣ Rechtmäßigkeit
Personenbezogene Daten dürfen nur auf Basis einer der Rechtsgrundlagen der DSGVO oder – so weit Öffnungsklauseln bestehen – der nationalen Datenschutzgesetze verarbeitet werden
👁Mehr dazu unter “Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt“ in unserem Blog Data.PROtector
2️⃣ Verarbeitung nach Treu und Glauben | Fairness
= Verhältnismäßige Datenverarbeitungen, also zur Zweckerreichung
✅geeignet,
✅erforderlich &
✅angemessen
3️⃣ Transparenz
Betroffenen müssen über die Verarbeitung informiert werden:
✅ Wer ist der Verantwortliche?
✅Zu welchen Zwecken werden die Daten für wie lange verarbeitet.
✅Info über die Betroffenenrechte
Transparenz bedeutet auch, dass die Informationen
✅ leicht zugänglich sind (à auffindbar)
✅ verständlich &
✅ in einer klaren und einfachen Sprache formuliert werden
Die DSGVO hat die Transparenzanforderungen der Informationen in eigenen Artikeln zusammengefasst. Diesen widmen wir uns demnächst vertiefend.
❗ WICHTIG ❗
Datenverarbeitungen müssen die Grundsätze erfüllen. Und von den verantwortlichen Stellen nachgewiesen werden können. Zur Rechenschaftspflicht findet sich bereits ein Beitrag in unserem Blog Data.PROtector.