40-jähriges Jubiläum feiert diesen Freitag die Europäische Datenschutzkonvention.
Im Langtitel: „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“.
Die Konvention wurde am 28. Januar 1981 in Straßburg unterzeichnet.
In Kraft trat sie mit 1. Oktober 1985.
In #Österreich erfolgte die Ratifikation am 30. März 1988, bevor sie per 1. Juli 1988 in Kraft trat.
💡Im Unterschied zur #DSGVO war vom Anwendungsbereich der Konvention jedoch nur die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten geschützt.
💡Auch Nicht-Mitgliedsstaaten des Europarates haben im Laufe der 2010-er Jahre die Konvention in nationales Recht umgesetzt. Konkret sind das: Argentinien, Cab Verde, Mauritius, Mexiko, Marokko, Senegal, Tunesien, Uruguay.
Quelle: Full list (coe.int)